Neuer Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan “Altes ELWE-Gelände”
Durch eine Änderung der Straßenführung “Ringstraße statt Sackgasse mit Wendeplatz” muss das Verfahren neu gestartet werden.
Die Einbindung der Öffentlichkeit & Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TÖB) erfolgt im 7. Schritt des Verfahrens:
Öffentliche Auslegung (§ 3 (1) BauGB) und Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB
Der Ortsrat wird im weiteren Verlauf des Verfahrens den noch nicht vorliegenden offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes beraten.
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