Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Südheide in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. | im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
||
1.1. | der ordentlichen Erträge auf | 28.048.000 | Euro |
1.2. | der ordentlichen Aufwendungen auf | 28.043.700 | Euro |
2. | im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
||
2.1. | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 27.056.200 | Euro |
2.2. | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 25.192.400 | Euro |
2.3. | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 3.537.500 | Euro |
2.4. | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 9.183.100 | Euro |
2.5. | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 5.017.300 | Euro |
2.6. | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 1.043.400 | Euro |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.017.300 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.306.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
327 v.H. |
1.1. | b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 327 v.H. |
2. | Gewerbesteuer | 390 v.H. |
Südheide, den 19. Dezember 2024
L.S.
Katharina Ebeling
Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Südheide für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Celle am 20.12.2024 unter dem Aktenzeichen 111013-2024/013052 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom Tage der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Südheide, Am Markt 3, Zimmer 2.07, 29320 Südheide, öffentlich aus.
Südheide, den 20.12.2024
L.S.
Gemeinde Südheide
Katharina Ebeling
Bürgermeisterin