Amtliche Meldung

Brut- und Setzzeit in Friesland: Anleinpflicht zwischen 1. April und 15. Juli

Während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gilt beginnend mit dem 1. April bis zum 15. Juli die Anleinpflicht im Landkreis Friesland, darauf weist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises hin. Um wildlebende Tiere zu schützen, dürfen Hunde in diesem Zeitraum beim Spaziergang in freier Landschaft nicht frei laufen, sondern müssen angeleint sein.

Verschiedene wildlebende Tiere nutzen Wiesen und Wälder zum Brüten und Aufziehen von Nachwuchs. Ihr Bruterfolg und die Aufzucht kann durch freilaufende Hunde gefährdet werden. Dies kann bei den Elterntieren Fluchtverhalten auslösen. Zurückgelassene Eier von Bodenbrütern können auskühlen oder Kitze und Junghasen ungeschützt Opfer von Fressfeinden werden. Die Anleinpflicht ist in § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgehalten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Friesland bittet alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, zum Schutz der Tiere und um Vorbild für andere zu sein, ihre Hunde jetzt anzuleinen.

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Autor: Gemeinde Zetel

Gemeinde Zetel - Friesland, Jadebusen, Nordsee