Informationsangebot zum möglichen Beitritt in die Samtgemeinde Leinebergand
Der Rat der Gemeinde Sibbesse hat am 01.04.2025 die Aufnahme von ergebnisoffenen Verhandlungen mit der Samtgemeinde Leinebergland beschlossen. Diese Verhandlungen sollen die Grundlage für eine Entscheidungsfindung bilden, ob ein Beitritt der Gemeinde Sibbesse in die Samtgemeinde Leinebergland möglich und sinnvoll ist. Über einen tatsächlichen Beitritt hat der Rat der Gemeinde Sibbesse nach Vorliegen der Verhandlungsergebnisse noch zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Die Nieders. Kommunalverfassung regelt, welche Aufgaben der Gemeinde mit einem Beitritt auf die Samtgemeinde übergehen (u.a. Flächennutzungspläne, Abwasserbeseitigung, Schulen, Brandschutz, Gemeindeverbindungsstraßen, Schiedsämter).
Auch im Fall eines Beitritts in die Samtgemeinde verbleiben viele Zuständigkeiten in der Gemeinde Sibbesse. Zum Beispiel die Erhebung der Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer), Vereine und Verbände, Bau und Unterhaltung von Dorfgemeinschaftshäusern usw.
Erste Informationen sind hier für Sie bereitgestellt: https://www.sibbesse.de/de/kommunale-neuordung.html
Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.