Windkraft in Cremlingen: Zwischen Aufbruch und Abwägung – Die Gemeinde ringt um einen Grundsatzbeschluss
Windkraft in Cremlingen: Zwischen Aufbruch und Abwägung – Die Gemeinde ringt um einen Grundsatzbeschluss
Volles Haus, hitzige Debatte
So voll war der Ausschuss für Planung, Umwelt und Klimaschutz (PUK) in Cremlingen selten: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus Schandelah sowie Ortsbürgermeister Bauschke verfolgten gespannt die Beratung zum Grundsatzbeschluss für Windkraft. Die Atmosphäre war geprägt von Engagement, Skepsis und dem Wunsch nach mehr Transparenz.
Kritik an der Beratungsvorlage
Noch bevor der Tagesordnungspunkt offiziell aufgerufen wurde, meldete sich Ortsbürgermeister Bauschke zu Wort. Seine zentrale Kritik: Die Beratungsvorlage sei unvollständig, insbesondere in Bezug auf finanzielle Risiken. Was passiert, wenn erzeugter Windstrom aufgrund von Netzengpässen nicht eingespeist werden kann? Diese Frage blieb bislang unbeantwortet und sorgte für Unruhe im Publikum.
Beteiligung und Bürgerstimmen
Auch andere Anwesende äußerten sich kritisch: Die fehlende frühzeitige Bürgerbeteiligung vor dem Grundsatzbeschluss wurde mehrfach bemängelt. Viele fühlten sich übergangen und forderten mehr Mitsprache, bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden.
„Büchse der Pandora“ oder Chance zur Energiewende?
Uwe Lagosky sprach in der Sitzung von der Gefahr, die „Büchse der Pandora“ zu öffnen, sollte der Grundsatzbeschluss verabschiedet werden. Dr. Wolfgang Fischer erinnerte an bereits bekannte Argumente aus der Ortsratssitzung vom 30. Januar 2025 – darunter Fragen zu Artenschutz, Landschaftsbild und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.
Zwischen Idealismus und Realismus
Die Ausschussvorsitzende Ulrike Stuhlweißenbur-Siemens sprach sich grundsätzlich für Windkraft aus, betonte jedoch, dass die Gemeinde Cremlingen nicht die idealen Voraussetzungen mitbringe. Die Hürden seien hoch – planerisch, rechtlich und gesellschaftlich.
Der Grundsatzbeschluss im Überblick
Die Gemeinde Cremlingen bekennt sich in der Beratungsvorlage zur Notwendigkeit eines nachhaltigen Ausbaus der Windenergie. Ziel ist es, die kommunale Planungshoheit zu nutzen und eine transparente, rechtskonforme Steuerung zu ermöglichen. Grundlage dafür sind neue gesetzliche Regelungen wie § 245e BauGB, das Windenergieflächenbedarfsgesetz und das Niedersächsische Klimagesetz.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Laut Vorlage könnten der Gemeinde Kosten für Gutachten und externe Beratung entstehen. Gleichzeitig eröffnet sich langfristig die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung durch Pachtverträge und Akzeptanzabgaben. Personell wird mit einem Mehraufwand von rund 300 Arbeitsstunden jährlich gerechnet.
Fazit: Kein Schnellschuss
Am Ende der Sitzung war klar: Die Politik will keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Stattdessen soll eine überarbeitete Fassung der Beratungsvorlage erstellt und alle Argumente nochmals intensiv ausgetauscht werden. Der Weg zur Windkraft bleibt offen – aber er wird sorgfältig und demokratisch beschritten.
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