Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Südheide in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | |||
| 1.1. | der ordentlichen Erträge auf | 28.244.200 | Euro |
| 1.2. | der ordentlichen Aufwendungen auf | 30.192.300 | Euro |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | |||
| 2.1. | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 27.373.100 | Euro |
| 2.2. | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 27.579.300 | Euro |
| 2.3. | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.368.000 | Euro |
| 2.4. | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 5.814.700 | Euro |
| 2.5. | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.672.100 | Euro |
| 2.6. | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 1.085.600 | Euro |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.672.100 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.550.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.H. - Gewerbesteuer 390 v.H.
Südheide, den 10. Dezember 2025
L.S.
Katharina Ebeling
Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Südheide für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Celle am 16.12.2025 unter dem Aktenzeichen 1110113-2025/011597 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom Tage der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Südheide, Am Markt 3, Zimmer 2.07, 29320 Südheide, öffentlich aus.
Südheide, den 16.12.2025
Gemeinde Südheide
L.S.
Katharina Ebeling
Bürgermeisterin


