Silvester: Schutzzonen in der Samtgemeinde Harsefeld
Zum Schutz von Menschen, Tieren und besonders brandgefährdeten Gebäuden gelten zum Jahreswechsel besondere Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerk. Die folgende Übersicht zeigt die ausgewiesenen Schutzzonen, in denen aufgrund von Reetdachhäusern und anderer sensibler Bebauung das Abbrennen von pyrotechnischer Gegenstände nicht erlaubt ist.

Schutzzonen Silvester (4 MB,
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Hinweise zu Silvester-Feuerwerk (2 MB,
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Quelle: Samtgemeinde Harsefeld
Feuerwerk, Jahreswechsel, Reetdachhäusern, Samtgemeinde Harsefeld, Schutzzonen


