[Amtlicher Beitrag] Bebauungsplan zur Entwicklung eines Industriegebietes (Sültefeld III) in Langelsheim
In Langelsheim soll zwischen dem bestehenden Industriepark Innerstetal 2 und der Bundesstraße 82n ein Industriegebiet (GI) entwickelt werden. Zu diesem Zweck wurde als bauplanungsrechtliche Grundlage der Bebauungsplan L 124 „Sültefeld III“ aufgestellt und am 02.02.2022 in Kraft gesetzt. Gegen diesen Bebauungsplan wurde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein Normenkontrollantrag eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 08.12.2025 den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Zur Zeit wird der Bebauungsplan einem Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) unterzogen, welches der Fehlerbehebung dient. Die Planunterlagen wurden überabeitet und sind nach § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen sind in der Zeit vom 08. April 2026 bis 11. Mai 2026 auf der Internetseite der Stadt Langelsheim veröffentlicht: www.langelsheim.de (Leben/Bauen und Wohnen/Bauleitplanung/laufende Verfahren). Außerdem sind sie über das Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist bei der Stadt Langelsheim, Zimmer 307, Harzstraße 8, 38685 Langelsheim, einzusehen. Während der Frist der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen per E-Mail an bauverwaltung@langelsheim.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Näheres ist der Bekanntmachung zu entnehmen, die derzeit im Bekanntmachungskasten des Rathauses aushängt und im Internet auf der
Homepage der Stadt Langelsheim unter der Internetadresse „www.langelsheim.de“ und dort unter „Verwaltung und Politik/Bekanntmachung/Ortsübliche Bekanntmachungen“ aufgerufen werden kann.
