[Amtlicher Beitrag] Wahlbekanntmachung Rat der Gemeinde Südheide und Ortsräte

Für die Wahl zum Rat der Gemeinde Südheide und der Ortsräte in den Ortschaften der Gemeinde Südheide am 13. September 2026 rufe ich aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und gebe folgendes bekannt:

1. Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter und Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber je Wahlvorschlag

Für den Rat der Gemeinde Südheide werden 28 Ratsmitglieder gewählt.

Für den Ortsrat Hermannsburg und für den Ortsrat Unterlüß werden sieben Mitglieder, für alle übrigen Ortsräte jeweils fünf Mitglieder gewählt.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gem. § 21 Abs. 4 NKWG für die Wahl zum Rat der Gemeinde Südheide bis zu 33 Bewerber/innen enthalten.

Für die Wahl zum Ortsrat Hermannsburg und zum Ortsrat Unterlüß darf ein Wahlvorschlag maximal zwölf Bewerber/innen enthalten, für die Wahl der übrigen Ortsräte darf ein Wahlvorschlag maximal zehn Bewerber/innen enthalten.

Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten.

2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Bei der Wahl zum Gemeinderat bildet die Gemeinde Südheide einen Wahlbereich.

Bei der Wahl der Ortsräte gilt die jeweilige Ortschaft als ein Wahlbereich.

Das Gebiet der Gemeinde Südheide wird in 13 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten rechtzeitig vor der Wahl zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat.

Zusätzlich werden drei Briefwahlvorstände eingerichtet.

3. Zahl der erforderlichen Unterschriften für Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss gem. § 21 Abs. 9 NKWG von dem für die Gemeinde Südheide zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Zudem muss jeder Wahlvorschlag für die Wahl zum Rat der Gemeinde Südheide, zum Ortsrat Hermannsburg und zum Ortsrat Unterlüß von mindestens 20 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.  Für die Wahl zu den übrigen Ortsräten sind jeweils zehn Unterschriften wie oben beschrieben notwendig.

Hiervon ausgenommen sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG die folgenden Parteien und Wählergruppen:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

Alternative für Deutschland (AfD),

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),

Freie Demokratische Partei (FDP),

DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE.),

Wählergruppe Aktive Südheide (WAS).

Für die Ortsratswahlen tritt bei folgenden Wählergemeinschaften die Unterschrift des für das Wahlgebiet (Ortschaft) zuständigen Vertretungsberechtigten anstelle der Unterschriften nach § 21 Abs. 9 NKWG:

Ortsrat Baven: Unabhängige Wählergemeinschaft Baven (UWG)

Ortsrat Beckedorf: Wählergruppe Beckedorf (WG)

Ortsrat Bonstorf: Wählergemeinschaft Bonstorf (WG)

Ortsrat Lutterloh: Wählergemeinschaft Lutterloh (WG)

Ortsrat Oldendorf: Wählergruppe Oldendorf (WGO)

Ortsrat Weesen: Wählergemeinschaft Weesen (WGW)

Ausgenommen ist ferner eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber, die oder der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung des Wahlgebiets angehört und den Sitz bei der letzten Wahl aufgrund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat.

Unterstützungsunterschriften sind gem. § 32 Abs. 2 NKWO auf Formblättern zu erbringen. Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei mir kostenfrei erhältlich. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Gemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Hat jemand für eine Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 21 Abs. 9 NKWG).

4. Inhalt und Form der WahIvorschläge

Die Wahlvorschläge für die Wahl zum Rat der Gemeinde Südheide und für die einzelnen Ortsratswahlen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG sowie der §§ 32 ff. NKWO entsprechen. Entsprechende Vordrucke für den Wahlvorschlag erhalten Sie kostenfrei bei mir.

5. Einreichung der Wahlvorschläge

Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum Montag, 20. Juli 2026, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung der Gemeinde Südheide, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide einzureichen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers enthalten.

6. Wahlanzeige

Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Nr. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen (das sind andere Parteien als CDU, SPD, FDP, GRÜNE, Die LINKE. und AfD), können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens bis zum 15. Juni 2026 bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30169 Hannover, ihre Beteiligung anzeigen. Der Anzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm sowie der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Aufgrund der Wahlanzeigen wird der Landeswahlausschuss bis zum 03. Juli 2026 feststellen, welche der anzeigenden Vereinigungen für die Wahlen als Parteien anzuerkennen sind.

Südheide, den 07.04.2026

Gemeinde Südheide

Stefan Isler

Gemeindewahlleiter

[shariff]