Amt Straßenverkehr: Nicht benötige Termine wieder absagen

Die Zulassungsstelle des Amtes Straßenverkehr kann tagesaktuell Termine anbieten. Allerdings werden zu häufig Termine nicht wahrgenommen. Daher lautet die Bitte des Landkreises Stade: Nicht benötigte Termine sollten wieder abgesagt werden.
Täglich werden gebuchte Termine nicht genutzt, berichtet Amtsleiter Arne Kramer: „An manchen Tagen sind es bis zu zehn Termine, die wir stattdessen gerne anderen Kundinnen und Kunden angeboten hätten.“ Gleichzeitig könnten durch eine gesteigerte Zuverlässigkeit die Arbeitsabläufe effizienter geplant werden. Die Stornierung ist durch einen Klick in der Terminbestätigung sowie in der Terminerinnerung möglich.
Dies gilt auch für den Führerschein-Umtausch. Seit Anfang des Jahres kann man den Antrag zum Führerschein-Umtausch postalisch einreichen – ein persönliches Erscheinen ist ausschließlich zur Abholung notwendig. Zahlreiche Kundinnen und Kunden nutzen den neuen Service, vergessen dabei aber leider, ihre zuvor gebuchten Termine für die Antragsstellung wieder zu stornieren.

Führerschein-Umtausch: Antrag auf Vollständigkeit prüfen

Ein zweiter Apell in diesem Zusammenhang: Es sollte genau geprüft werden, ob tatsächlich die Unterlagen für den Führerschein-Umtausch vollständig und korrekt ausgefüllt sind – häufig fehlen das Foto und die Unterschrift. Das erleichtere die Bearbeitung ungemein, so Arne Kramer weiter: „Nachdem die vollständigen Unterlagen bei uns im Amt Straßenverkehr eingegangen sind, dauert die anschließende Bearbeitung in der Regel vier bis fünf Wochen – das umfasst etwa auch die Führerscheinerstellung in der Bundesdruckerei. Wir kontaktieren die Kundinnen und Kunden, wenn die neuen Führerscheine bei uns eingetroffen sind.“
Weitere Informationen zum Führerschein-Umtausch und die Antragsformulare gibt es als Download auf der Landkreis-Internetseite. Dadurch ist das persönliche Erscheinen bei der Führerscheinstelle nur noch zum Abholen erforderlich.

Berufskraftfahrer: Einen Termin für mehrere Anliegen buchen

Noch ein Hinweis für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer: Sie müssen nicht mehrere Termine buchen. Wenn sie mehrere Anliegen erledigen möchten, wie etwa die Verlängerung des Führerscheins und FQN, reicht ein Termin.

Weitere Informationen zu den Fristen für den Führerschein-Umtausch liefert die Website der Bundesregierung: www.bundesregierung.de

Quelle: Landkreis Stade, Meldung vom 27.02.2026

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