Amtliche Meldung

Angepasste Radverkehrsführung im Ortskern Hermannsburg

Anfang Juli wurde auf der Lotharstraße, welche eine Kreisstraße ist, die Verkehrsführung für Radfahrende im Ortskern Hermannsburg angepasst. War es bisher so, dass es ab dem Kreuzungsbereich Celler Straße, Lotharstraße, Billingstraße in Richtung Unterlüß eine linksseitige Radwegebenutzungspflicht gab, ist diese nun aufgehoben. Radfahrende dürfen den rechtsseitigen Gehweg nutzen oder mit dem Fahrrad auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg dürfen Radfahrende aber nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Zusätzlich dürfen Fußgänger weder behindert noch gefährdet werden.

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