Angepasste Radverkehrsführung im Ortskern Hermannsburg
Anfang Juli wurde auf der Lotharstraße, welche eine Kreisstraße ist, die Verkehrsführung für Radfahrende im Ortskern Hermannsburg angepasst. War es bisher so, dass es ab dem Kreuzungsbereich Celler Straße, Lotharstraße, Billingstraße in Richtung Unterlüß eine linksseitige Radwegebenutzungspflicht gab, ist diese nun aufgehoben. Radfahrende dürfen den rechtsseitigen Gehweg nutzen oder mit dem Fahrrad auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg dürfen Radfahrende aber nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Zusätzlich dürfen Fußgänger weder behindert noch gefährdet werden.
Um die Sicherheit in diesem Kreuzungsbereich zur verbessern, wurde die Sperrfläche vor den Gebäuden Lotharstraße 2 bis 4 ausgeweitet. In diesem Bereich herrscht nun ein Parkverbot.
Für die Erhöhung der Sicherheit der Radfahrenden wurden sog. Piktogrammketten auf die Fahrbahn aufgebracht. Durch sich wiederholende Piktogrammmarkierungen entstehen Ketten, die den KFZ-Verkehr auf die Radfahrenden auf der Fahrbahn hinweisen. Hierdurch werden Nutzungskonflikte reduziert. Die Radverkehrsführung auf der Straße wird allen Verkehrsteilnehmern verdeutlicht. Autofahrer werden dazu angehalten, den Mischverkehr auf der Fahrbahn zu beachten und mit ausreichendem Abstand zu überholen.
Diese Maßnahme dient einer höheren Sicherheit des Fahrradverkehrs. Die meisten Unfälle mit Fahrradfahrern finden auf Rad- und Gehwegen im Bereich von Grundstückszufahrten oder Straßeneinmündungen statt. Verschärft wird diese Situation durch gegenläufig freigegebene Geh- und Radwege.