Amtliche Meldung

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Südheide in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1. der ordentlichen Erträge auf 28.048.000 Euro
1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 28.043.700 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 27.056.200 Euro
2.2. der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 25.192.400 Euro
2.3. der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 3.537.500 Euro
2.4. der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 9.183.100 Euro
2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 5.017.300 Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.043.400 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.017.300 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.306.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
327 v.H.
1.1. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 327 v.H.
2. Gewerbesteuer 390 v.H.

Südheide, den 19. Dezember 2024

 L.S.

Katharina Ebeling
Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Südheide für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach § 119 Abs. 4, § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Celle am 20.12.2024 unter dem Aktenzeichen 111013-2024/013052 erteilt worden.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG vom Tage der Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Tagen während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Südheide, Am Markt 3, Zimmer 2.07, 29320 Südheide, öffentlich aus.

Südheide, den 20.12.2024
L.S.

Gemeinde Südheide
Katharina Ebeling
Bürgermeisterin

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