Rückforderungen von Kita-Beiträgen
Umgang der Samtgemeinde Fredenbeck mit Rückforderungen von Kita-Beiträgen im Rahmen der Tarifauseinandersetzung 2023 und der Schließungen aufgrund von Personalausfall
Im Rahmen der Tarifauseinandersetzung 2023 im Sozial- und Erziehungsdienst und aufgrund von Personalausfall kam es vermehrt zu Schließungen / Einschränkungen im Betrieb der Kindertageseinrichtungen. Der Samtgemeindeausschuss hat im Juni 2023 über etwaige Erstattungen beraten und beschlossen:
„Die Samtgemeinde Fredenbeck erlässt den Eltern, entsprechend der Vorlage der Verwaltung, die entsprechenden Gebühren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Abrechnung für den Zeitraum 24.10.2022 – 31.07.2023 wird im Anschluss an das Kita-Jahr erfolgen. Die Auszahlung erfolgt bei einem Mindestbetrag in Höhe von 10 €.“
Die Erstattung erfolgt nach den folgenden Grundsätzen:
- Keine Erstattung für die ersten drei Streiktage
 - Keine Erstattung an Eltern, die selbst keine Kitagebühren zahlen.
 - Soweit Gebührenrückstände bestehen erfolgt eine Verrechnung der Erstattung mit den rückständigen Gebühren
 - Im Übrigen pauschalierte Erstattung je Tag, an dem keine Betreuung erfolgt ist.
 
| Pauschale Vormittagsplatz: | 8,50 Euro je Tag | 
| Pauschale Ganztagsplatz: | 12,50 Euro je Tag | 
| Teilschließung vormittags von mehr als 1 Stunde: | 1/4 Pauschale von vormittags = 2,13 Euro je Tag | 
| Teilschließung ganztags von mehr als 2 Stunden: | viertel Pauschale von ganztags = 6,25 Euro je Tag | 
Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Eltern, die eine Rückzahlung erhalten, dürfen bis Monatsende mit einer Benachrichtigung und Verrechnung bzw. Erstattung rechnen.




