[Amtlicher Beitrag] Dorfregion Südheide-Wietzendorf: Fördermittel für Projekte – Antragsfrist im September 2026

Die Dorfregion Südheide-Wietzendorf verzeichnet auch 2025 eine hohe Beteiligung bei der Einreichung von Förderanträgen.

Zum 30. September 2025 wurden im Rahmen des Förderprogramms Dorfentwicklung 14 private Förderanträge eingereicht. Die Antragsteller*innen beantragten Fördermittel für Revitalisierungsmaßnahmen sowie für Dach- und Fassadensanierungen ihrer Wohnhäuser. Die Anträge wer-
den nun geprüft. Die Antragsteller*innen erhalten im Frühjahr 2026 Rückmeldungen zu den Anträgen.
Die Gemeinde Südheide kann einen Fortschritt der im Jahr 2024 beantragten Dorfentwicklungsprojekte
berichten. Zu diesen Projekten gehören die Schaffung eines Treffpunktes für die Dorfgemeinschaft in
Weesen sowie die Reinigung und Sanierung des Kriegerdenkmals inklusive der dazugehörigen Grüngestaltung in Beckedorf. Das Vorhaben in Beckedorf befindet sich derzeit in der Umsetzung und soll bis
Mai 2026 fertiggestellt werden. Diese Maßnahme soll nicht nur das Erscheinungsbild des Ortes verbessern, sondern auch die historischen Werte der Gemeinde stärker zur Geltung bringen und das Gemeinschaftsgefühl stärken.
Das Projekt in Weesen, das die Schaffung eines Treffpunktes für die Dorfgemeinschaft zum Ziel hat,
befindet sich in Vorbereitung zur Umsetzung. Der neue Treffpunkt soll ein Ort der Begegnung und des
Austauschs für alle Bürgerinnen und Bürger werden und das soziale Leben in Weesen aktiv fördern.
Projektaufruf für Förderantragstellung bis 30. September 2026
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine werden dazu aufgerufen, bis September 2026 Förderanträge für Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung einzureichen. Gefördert werden Umnutzungen,
Revitalisierungen (Innenausbau), Dach-, Fassaden- und Fenstersanierungen sowie in diesem Zusammenhang notwendige energetische Sanierungen. Insbesondere landwirtschaftliche Betriebe können
von dieser Förderung für den Erhalt ihrer Hofstellen profitieren, wobei auch die Gestaltung des Hofraums förderfähig ist. Der Fördersatz liegt bei 40% der Nettokosten. Die Förderanträge sind auch bis
zum 15.09.2026 bei der jeweiligen Gemeinde zur Stellungnahme vorzulegen. Die Antragstellung ist bis
2029 jährlich bis zum 30. September möglich. Für eine kostenlose Beratung wenden Sie sich an die
Umsetzungsbegleitung.

Kontakt:
Sweco GmbH – Umsetzungsbegleitung
Lena Nordhausen, 0421 / 2032-789,lena.nordhausen@sweco-gmbh.de
Erika Bernau, 0421 / 2032-724, erika.bernau@sweco-gmbh.de

Gemeinde Südheide: Katharina Ebeling, 05052 65-11
Gemeinde Wietzendorf: Joachim Rüter, 05196 / 978-0

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