Entsorgung von Gartenabfällen in der Natur ist illegal
Die Entsorgung von Gartenabfällen in Wäldern, auf Wiesen oder an Feldrändern ist nicht nur illegal, sondern schadet der Pflanzen- und Tierwelt. Darauf weist die Abfallberatung des Landkreises Stade hin. Auch vermeintlich „natürliche“ Grünabfälle wie Äste, Rasenschnitt oder Laub, belasten die Natur empfindlich.
Durch illegal abgelagerte Gartenabfälle können sich nicht-heimische Pflanzenarten wie z.B. Kirschlorbeer, Hortensie, Staudenknöterich und viele im Handel erhältliche Exoten in der freien Landschaft ausbreiten und die heimische Flora verdrängen. Damit gehen Lebensräume und Rückzugsorte für Insekten und Reptilien verloren. Dies verstärkt das bereits bestehende Artensterben und führt bei den Ablageorten zur Abtötung des natürlichen Untergrundes, Überdüngung des Waldbodens und Gefährdung des Grundwassers.
Da es sich bei zu entsorgenden Gartenpflanzen also um einen Abfall handelt, sind auch die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Genauso wie andere illegal in der Natur abgelagerte Abfälle, müssen auch Gartenabfälle wieder aus der Natur entfernt werden. Für die Abfallwirtschaft des Landkreises Stade, für die Straßenbaulastträger, für die Gemeinden, Samtgemeinden und Hansestädte und Forstämter ist die Abholung und die Entsorgung der Abfälle eine kostspielige Angelegenheit. Finanziert wird dies über die Abfallgebühren bzw. durch Steuergelder.
Die illegale Ablagerung von Abfällen stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Wer gefährliche Abfälle ablagert, begeht sogar eine Straftat. Die Behörden sind allerdings darauf angewiesen, dass Wildmüllstellen gemeldet werden, damit die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden können.
Wenn Passantinnen und Passanten beobachten, dass Abfall (egal welcher Art) illegal entsorgt wird, sind folgende Hinweise wichtig:
– Wo und wann genau wurde der Abfall entsorgt?
– Was und wie viel wurde entsorgt?
– Fotos, Autokennzeichen usw. sind hilfreich.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite abfall.landkreis-stade.de/leistungen/wildmuell/.
Als legale und zudem nachhaltige Alternative zur Entsorgung von Grünabfällen in der Landschaft bietet der Landkreis Stade zahlreiche Grüngutannahmestellen. Seit dem 1. Januar dieses Jahres können Privathaushalte ihre Grünabfälle sogar kostenlos abgeben. Bei gewerblichen Anlieferungen werden maximal zwei Kubikmeter pro Woche kostenlos angenommen.
Kleinere Mengen können in der Biotonne entsorgt werden, grober Strauchschnitt lässt sich mit einem Häcksler zerkleinern und als Mulch wiederverwenden. Auch Rasenschnitt kann auf Beeten oder unter Sträuchern als natürlicher Mulch verwendet werden. Die Kompostierung im eigenen Garten spart Transportwege und liefert wertvollen Kompost für den eigenen Garten. Eine Übersicht der Annahmestellen im Kreisgebiet gibt es auf der Internetseite abfall.landkreis-stade.de/leistungen/annahmestellen.
Quelle: Landkreis Stade
Annahmestellen, Entsorgung, Gartenabfälle, Geldbuße, illegale Entsorgung, Landkreises Stade, Landschaft, Natur