Geflügelpest: Ausbruch in Mastbetrieb in der Samtgemeinde Fredenbeck
In einem Geflügelmastbetrieb in der Samtgemeinde Fredenbeck hat das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade den Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Um den Betrieb herum wurde eine Drei-Kilometer-Zone eingerichtet und eine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung angeordnet. Demnach müssen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in diesem Bereich ab dem morgigen Samstag, 1. November, ihre Tiere aufstallen – unabhängig davon, wie viele Tiere sie halten. Am heutigen Freitag, 31. Oktober, ist zudem eine Aufstallungspflicht für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel in Kraft getreten.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Ausbreitung der Geflügelpest (auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt) zu vermeiden. Eine Ansteckung in einem Mastbetrieb in der Samtgemeinde Fredenbeck konnte hingegen nicht verhindert werden: Eine Laboruntersuchung bestätigte den Ausbruch. Etwa 10.000 Stück Geflügel wurden unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet.

© Landkreis Stade
Landrat Kai Seefried hat eine Allgemeinverfügung mit Vorgaben für eine Schutzzone (drei Kilometer um den betroffenen Betrieb) und eine Überwachungszone (zehn Kilometer um den Betrieb) unterzeichnet, die am 1. November in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Landkreis-Internetseite über die Rubrik „Bekanntmachungen“ abrufbar. Aus der Schutz- und der Überwachungszone darf kein Geflügel und kein Geflügelfleisch ausgeführt werden, ebenso darf kein Geflügel bzw. Geflügelfleisch in diese Zonen eingeführt werden. Ausnahmen werden auf Antrag individuell vom Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz geprüft. Weitere Regelungen können der Allgemeinverfügung entnommen werden.
Stallpflicht für Geflügelbetriebe ab 50 Tieren im ganzen Landkreis
Außerdem gilt seit heute (31. Oktober) im gesamten Landkreis Stade eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe ab 50 Tieren. Diese müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Die Schutzvorrichtung muss eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung sowie eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 mm besitzen. Dr. Sibylle Witthöft, Leiterin des Amtes Veterinärwesen und Verbraucherschutz, betont aber: „Aufgrund der aktuellen Seuchenlage wird dringend empfohlen, dass im Landkreis Stade alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihr Geflügel aufstallen. Dies gilt zum Beispiel auch für Privathaushalte, die Hühner im eigenen Garten halten.“
Bereits in den Vorjahren grassierte die Vogelgrippe im Landkreis Stade. Das Geschehen ist in diesem Jahr allerdings besonders dynamisch. Erstmals wurde die Geflügelpest am 22. Oktober in Wangersen bei einem tot aufgefundenen Kranich im Kreisgebiet nachgewiesen. Seitdem beobachtet das Amt Veterinärwesen und Verbrauschutz die Lage intensiv.
Für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen ist die Geflügelpest grundsätzlich ungefährlich. Kontakt von Hunden und Katzen zu infizierten Tieren sollte dennoch vermieden werden. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich. Eine Infektion durch den Verzehr von Geflügelprodukten ist nicht möglich – insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Erkrankte oder tote Tiere nicht anfassen
Erkrankte oder tote Tiere sollte man nicht anfassen, sondern in Ruhe lassen. Da die Krankheit nicht heilbar ist, kann den Tieren nicht geholfen werden. Die Kadaver werden eingesammelt und unschädlich beseitigt, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Weil dabei strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen und zugleich die personellen Ressourcen begrenzt sind, kann sich das Einsammeln der Kadaver mitunter verzögern. Verstärkung wird kurzfristig geschult und eingesetzt.
Wer tote Tiere findet, meldet diese an das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz per E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-stade.de. Weitere Informationen zur Geflügelpest bietet der Landkreis Stade auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Brennpunkt“. Dort stehen auch Merkblätter und die Allgemeinverfügungen zur Verfügung: Geflügelpest | Landkreis Stade.



