Geflügelpest: Stallpflicht gilt für Haltungen ab 50 Tieren

Die Geflügelpest breitet sich weiter aus. Daher spricht das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade eine Aufstallungspflicht für das gesamte Kreisgebiet aus. Landrat Kai Seefried hat eine entsprechende Allgemeinverfügung unterschrieben, die ab dem morgigen Freitag, 31. Oktober, gilt. Dann tritt die Stallpflicht für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel in Kraft. Der Landkreis Stade beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist die Geflügelpest?

Die Geflügelpest (auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt) ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie ist nicht heilbar. Infizierte Tiere zeigen in der Regel folgende Symptome: apathisches Verhalten, kein Fluchtverhalten, auffällig langes Verharren an einem Ort, torkelnder Gang, einseitiger Flügelschlag.

Wie ist die Situation im Landkreis Stade?

Bei einem am 22. Oktober in Wangersen aufgefundenen toten Kranich wurde das Virus erstmals im Landkreis Stade nachgewiesen. Kraniche sind aufgrund von fehlender Immunität in diesem Jahr zum ersten Mal und stark von der Seuche betroffen.

Welche Maßnahmen werden getroffen?

Da sich die Geflügelpest auch im Landkreis Stade weiter ausbreitet, hat das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz eine Aufstallungspflicht für das gesamte Kreisgebiet ausgesprochen, die ab dem morgigen Freitag, 31. Oktober, für Geflügelbetriebe ab 50 Tieren gilt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Landkreis-Internetseite über die Rubrik „Bekanntmachungen“ abrufbar. Die Tiere müssen nun in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Die Schutzvorrichtung muss eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung sowie eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 mm besitzen. Dr. Sibylle Witthöft, Leiterin des Amtes Veterinärwesen und Verbraucherschutz, betont aber: „Aufgrund der aktuellen Seuchenlage wird dringend empfohlen, dass im Landkreis Stade alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihr Geflügel aufstallen. Dies gilt zum Beispiel auch für Privathaushalte, die Hühner im eigenen Garten halten.“

Ist das Virus für Menschen gefährlich?

Für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen ist die Geflügelpest grundsätzlich ungefährlich. Kontakt von Hunden und Katzen zu infizierten Tieren sollte dennoch vermieden werden. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel möglich. Eine Infektion durch den Verzehr von Geflügelprodukten ist nicht möglich – insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

Wie verhalten sich Bürgerinnen und Bürger richtig?

Erkrankte oder tote Tiere sollte man nicht anfassen, sondern in Ruhe lassen. Da die Krankheit nicht heilbar ist, kann den Tieren nicht geholfen werden. Wer tote Tiere findet, meldet diese an das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz per E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-stade.de.

Was passiert mit den toten Tieren?

Die Tiere werden eingesammelt und unschädlich beseitigt, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Weil dabei strenge Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen und zugleich die personellen Ressourcen begrenzt sind, kann sich das Einsammeln der Kadaver mitunter verzögern. Verstärkung wird kurzfristig geschult und eingesetzt.

Wo gibt es weitere Informationen?

Der Landkreis Stade informiert auf seiner Internetseite über die Geflügelpest unter der Rubrik „Brennpunkt“. Dort stehen auch Merkblätter und die Allgemeinverfügungen zur Verfügung: Geflügelpest | Landkreis Stade.

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