Geflügelpest: Veterinärbehörde empfiehlt Aufstallung
Die Geflügelpest hat nun auch den Landkreis Stade erreicht, das hat eine Laboruntersuchung bestätigt. Bei einem toten Kranich konnte die Aviäre Influenza – auch Vogelgrippe – nachgewiesen werden. Daher empfiehlt das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade dringend, Geflügel aufzustallen. Ob eine allgemeine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung ausgesprochen wird, entscheidet sich am morgigen Dienstag, 28. Oktober, in einer Videokonferenz der Veterinärämter mit dem niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
„Aufgrund der aktuellen Seuchenlage wird dringend empfohlen, dass im Landkreis Stade alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihr Geflügel aufstallen“, so Amtsleiterin Dr. Sibylle Witthöft. Das Geflügel sollte in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden, die folgende Eigenschaften erfüllt: eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern.
Tote Tiere dem Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz melden
Mehrere tote Kraniche wurden der Kreisverwaltung bereits gemeldet, vor allem im Süden des Landkreises Stade. Das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz sammelt die Kadaver ein, damit sie unschädlich beseitigt werden können. Weitere Funde können per E-Mail gemeldet werden: veterinaerwesen@landkreis-stade.de.
Die erkrankten oder toten Tiere sollten nicht angefasst werden. Da es sich um eine nicht heilbare Erkrankung handelt, kann den Vögeln nicht geholfen werden. Auch wenn es mitunter schwer zu ertragen ist, sollten die betroffenen Tiere in Ruhe gelassen werden, so der Rat von Dr. Sibylle Witthöft.
Seuche für Menschen und Haustiere ungefährlich
Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie bei Wildvögeln auftreten kann. Für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen ist die Geflügelpest grundsätzlich ungefährlich. Der Kontakt von Hunden und Katzen zu diesen Tieren sollte dennoch vermieden werden. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
In der Wildvogelpopulation ist das Geflügelpestvirus mittlerweile sehr verbreitet. Das betrifft insbesondere Gänse und Enten, die auch im Landkreis Stade in hoher Zahl vorkommen. Erstmals sind in diesem Jahr Kraniche von der Tierseuche betroffen. Vor allem in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind bereits etliche dieser Tiere verendet und mussten entsorgt werden. Aufgrund des hohen Übertragungsrisikos von Wildvögeln auf Hausgeflügel ist die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen (Biosicherheitsmaßnahmen) eminent wichtig.
Hier gibt es weitere Informationen
Weitere Informationen und Merkblätter hat das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz auf der Landkreis-Internetseite zusammengestellt: Geflügelpest | Landkreis Stade.
Quelle: Landkreis Stade
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