Winterdienst in der Gemeinde Zetel – Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Der Winter ist da! Schnee, Matsch und Glätte sind häufig die natürliche Folge bei entsprechenden Temperaturen! Eine erhöhte Aufmerksamkeit als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer ist ratsam. Zudem sind einige Maßnahmen zu treffen, die das eigene Grundstück, Geh- und Radwege betreffen.

Wir bitten alle Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksicht.

Die wichtigsten Hinweise zum Winterdienst in der Gemeinde Zetel gemäß der bestehenden Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsverordnung zusammengefaßt:

Nach den Straßenreinigungsvorschriften der Gemeinde Zetel sind Geh- und Radwege mindestens mit einer Breite von 1 Meter schnee- und eisfrei zu halten. Als Gehwege gelten auch die Bereiche, die sich in baulicher Hinsicht von der Fahrbahn unterscheiden, jedoch höhengleich angelegt sind. (Bsp. Pommernweg, Feldhörn). Das Parken ist dementsprechend auf diesen Flächen ebenfalls nicht gestattet. Sind vor dem jeweiligen Grundstück keine Geh- bzw. Radwege angelegt, ist ein Streifen von 1 Meter entlang des Grundstücks neben der Fahrbahn bzw. am äußeren Rand der Fahrbahn, wenn kein Seitenraum vorhanden ist schnee- und eisfrei zu halten.

Sind Schneefall oder Eisglätte über Nacht eingetreten, muss die Reinigung werktags bis spätestens 07.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr abgeschlossen sein. Tagsüber erstreckt sich die Beseitigungspflicht bis 20.00 Uhr. Während dieser Zeit muss der verkehrssichere Zustand gewährleistet sein. Eine verstärkte Kontrolle durch den Außendienst des Ordnungsamtes erfolgt in den nächsten Tagen. Entsprechende Verwarngelder werden im Einzelfall verhängt.

Diese Regelung liegt im Eigeninteresse jedes einzelnen Anliegers. Falls Fußgänger oder Fahrradfahrer aufgrund des nicht gereinigten Bürgersteiges stürzen und sich verletzen, können die unmittelbar angrenzenden Anlieger im zivilrechtlichen Verfahren zum Schadenausgleich herangezogen werden.

In diesem Zusammenhang wird aus aktuellem Anlass darauf hingewiesen, dass der Bauhof der Gemeinde Zetel gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen eingeschränkten Winterdienst verrichtet.

Seitens des Bauhofes werden neben den innerörtlichen Verbindungsstraßen in den geschlossenen Ortschaften ausschließlich die Straßen gestreut und ggf. vom Schnee befreit, auf denen Bus- und Schulbusverkehr stattfindet. Weiterhin ist der Bauhof für die Fuß- und Radwege vor den öffentlichen Gebäuden und Grundstücken zuständig.

Für Rückfragen zum Winterdienst steht Herr Möbus vom Ordnungsamt gerne unter der Rufnummer 04453/935-279 zur Verfügung.

Satzung / Verordnung Straßenreinigung

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Autor: Gemeinde Zetel

Gemeinde Zetel - Friesland, Jadebusen, Nordsee